Zuschüsse
Zum 01.01.2022 ist eine neue Verwaltungsvorschrift zum Landesjugendplan in Kraft getreten. Über die Verwaltungsvorschrift werden die Rahmenbedingungen der Förderung gesetzt.
Landesjugendplan
Seit 2015 gibt es ein neues Zuschussverfahren. Die Abwicklung des Landesjugendplanes, einschließlich der Statistik, wurde auf ein Onlineverfahren umgestellt.
Für alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit ist eine Bundesstatistik online zu erstellen, die von der Verbandszentrale gesammelt an das Statistische Landesamt zu übermitteln ist.
Formulare, Vorgänge, zum Landesjugendplan siehe www.oase-bw.de
Alle online erfassten Anträge und Verwendungsnachweise sind mit den entsprechenden Anlagen auszudrucken, zu unterschreiben und an die Verbandszentrale in Karlsruhe zu senden. Dabei bitte beachten, dass als Verbandszentrale immer das „
Evangelische Kinder- und Jugendwerk Baden, Postfach 2269, 76010 Karlsruhe eingetragen wird.
Weitere Zuschußmöglichkeiten
Die Arbeit der Evangelischen Jugend in Baden ist geprägt von ehrenamtlichem Engagement. Viele Mitarbeitende gestalten unentgeltlich in ihrer freien Zeit Gruppen, Kreise und Angebote vor Ort, im Bezirk und auf Landesebene. Um diese wichtige Arbeit zu unterstützen braucht es auch entsprechende Mittel und Ausrüstungen.
Einen guten Überblick über Fördermittel findest du im jährlichen PRO Aktuell
Hilfestellung bei kniffligen Finanz- und Versicherungsfragen gibt das Büro der Geschäftsleitung
Projektförderungen übernimmt die Evangelische Kinder- und Jugendstiftung Baden
Angebote der Evangelischen Jugend auf dem Land (EJL) werden hier gefördert.
Das Antragsformular für den kirchlichen Jugendplan und die dazugehörige Teilnehmendenliste findest du hier..
Für 2022 und 2023 ist es auch möglich, Zuschüsse von der Landesjugendsynode für Projekte/Aktionen zu erhalten.
Zuschüsse Landesjugendsynode 2022-23 Stand 30.11.22
Als thematische Schwerpunkte wurden folgende Themen festgelegt:
Förderschwerpunkt 2023 :
„Ehrenamtliche Ausbildung im Bereich Seelsorge mit Kindern und Jugendlichen“
Gefördert werden Impulsmodule für Ehrenamtliche, die den Schwerpunkt Seelsorge mit Kindern und Jugendliche haben.
Antragstermine sind der 1. März und der 1. November.
Die Anträge/Verwendungsnachweise (max. 1,5 Seiten) müssen enthalten:
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan (tabellarische Auflistung der Ausgaben und Einnahmen)
- anderweitige Zuschüsse bzw. eine Eigenbeteiligung von mind. 25 %
- gewünschter Zuschuss aus Kampagnenmittel
- ggf. Einreichung als Verwendungsnachweis nach Abschluss des Projekts etc.
Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle:
Kerstin Sommer
kerstin.sommer@ekiba.de
Telefon 0721 9175-451