Hygiene- und Schutzkonzept der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit Baden
Das Hygiene- und Schutzkonzept ist eine Handreichung von verbindlichen Regeln, basierend auf den Verordnungen des Landes. Updates werden eingetragen und stets kenntlich gemacht. Die Einschätzung, ob eine Veranstaltung (wie Seminar, Tagesausflug, Zeltlager usw.) unter den vorgegebenen Bedingungen durchführbar ist, kann sinnvollerweise verantwortlich nur vor Ort stattfinden.
Durch die Änderung der Corona-Verordnung sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Abhängigkeit von den Inzidenzen eines Stadt- und Landkreises zugelassen. Eine schematische Übersicht findet sich in der Arbeitshilfe Hygiene- und Schutzkonzept.
Arbeitshilfe Kinder- und Jugendarbeit in Pandemiezeiten Stand 02.04.22
Übersicht Corona VO Stand 19.03.22
TN Liste Schutz- und Hygienekonzept
Update 02.04.22
Es wird aktuell nach dem 2.4. keine neue Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit mehr geben.
Es gilt auch weiterhin – und in der jetzigen Situation nochmal in besonderem Maße – Verantwortung zu übernehmen. Deshalb empfehlen wir Folgendes weiterhin:
• Immer dann eine Maske zu tragen, wenn sich in Innenräumen aufgehalten wird, besonders dann wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
• Bei mehrtägigen Angeboten (besonders in den Osterferien, wenn die Kinder und Jugendlichen nicht in der Schule getestet werden) sollten aus Eigenverantwortung tägliche Testungen durchgeführt werden. Bei positivem Antigentest muss kein PCR-Test veranlasst werden, sondern die Person muss „nur“ abgesondert werden. Für die weiteren Gruppenmitglieder sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
• Auch bei Tagesveranstaltungen in den Osterferien empfehlen wir eine Testung
Update 19.03.22
Wie ihr sicherlich in den Nachrichten verfolgt habt, sind die meisten Einschränkungen mit der neuen Corona VO gefallen sind. Für die Corona VO KJA/JSA vom 19.03. gilt nun folgendes:
- - Es besteht keine Pflicht zur Datennachverfolgung mehr (Wir empfehlen aber die Datenerhebung bei euren Angeboten)
- - Die Kohortenregelung entfällt (es ist nicht mehr notwendig 36-er Gruppen zu bilden).
- - Es gilt eine Maskenpflicht bei allen Angeboten, ab 18 Jahren muss eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) getragen werden. Ihr müsst weiterhin keine Maske tragen, wenn ihr euch draußen aufhaltet und die Abstände einhalten könnt (vgl. § 3 Abs. 2 CoronaVO).
- - Bei positivem Antigentest muss kein PCR-Test veranlasst werden, sondern die Person muss „nur“ abgesondert werden. Für die weiteren Gruppenmitglieder sind keine besonderen Maßnahmen vorgeschrieben. Aus Eigenverantwortung empfehlen wir tägliche Testungen.
Zuschüsse beantragen
Du planst eine tolle Aktion und suchst nach Zuschussmöglichkeiten? Im aktuellen PRO aktuell (Stand Mai 22) findest Du alle Infos dazu. Gerne berät Dich auch Dein Jugendwerk vor Ort.
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Geschäftsordnungen Evangelischen.Jugend Baden
für: Landesjugendsynode; Landesjugendkammer,
Vorstand der Evangelischen Jugend und Finanzausschuss
Gültig ab dem 01.07.2018:
Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen
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